Ehe- und
Erbrecht

Im Ehe- und Erbrecht ist es besonders ratsam, dass Sie die finanziellen Verhältnisse zu Lebzeiten regeln. Dadurch können nach Ihrem Tod bzw. dem Tod eines Angehörigen teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren verhindert werden.

Das Notariatbüro Widmer bietet Ihnen folgende Tätigkeiten an:

Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten einerseits einen bestimmten Güterstand wählen, sowie andererseits in gewissem Umfang den Güterstand an die individuellen Verhältnisse anpassen.
Die Ehegatten können zwischen drei Güterständen wählen:
  • Errungenschaftsbeteiligung (mit Vorschlagszuweisung)
  • Gütertrennung => Vermögen der beiden Ehegatten werden vollständig getrennt)
  • Gütergemeinschaft => Sämtliche Vermögenswerte werden zusammengelegt (mit definierten Ausnahmen)
Gerne berät Sie das Notariatsbüro Widmer weitergehend und zeigt Ihnen die an Ihre persönlichen Verhältnisse beste Lösung auf, erstellt den Ehevertrag und beurkundet ihn für Sie.

Erbvertrag
Mittels Erbvertrag oder Testament können Sie bestimmen, was nach Ihrem Ableben mit dem Nachlass geschieht. Erbvertraglich können Sie verschiedene Regelungen bestimmen, so beispielsweise die Meistbegünstigung des überlebenden Ehegattens, die Pflichtteilsetzung von Nachkommen sowie mit Zustimmung der Nachkommen einen generellen Erbverzicht. Für weitere Ausführungen und eine detaillierte Beratung können Sie gerne mit dem Notariatsbüro Widmer Kontakt aufnehmen, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Testament
Beim Testament handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Erblassers, was mit seinem Vermögen und den weiteren Gegenständen nach dem Tod geschehen soll. Das Zivilgesetzbuch besagt, dass ein Testament entweder notariell beglaubigt oder von Anfang bis Ende von Hand geschrieben werden muss.

Das Notariatsbüro Widmer berät Sie, erstellt das Testament und beurkundet es oder bereitet Ihnen einen schriftlichen Entwurf eines handschriftlichen Testaments vor, dass Sie zu Hause selber abschreiben können.