Vorsorgeauftrag
und Patienten-
verfügung

  • Vorsorgeauftrag

    • Mittels Vorsorgeauftrag können Sie sicherstellen, dass bei Eintritt einer allfälligen Urteilsunfähigkeit sich eine bestimmte Person um Ihre notwendigen Angelegenheit kümmert. Dadurch verhindern Sie auch, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen Beistand einsetzt.

    • Der Vorsorgeauftrag wird entweder öffentliche beurkundet - diesfalls würden sämtliche notwendigen Dokumente vorbereitet werden - oder wie das Testament handschriftlich niedergeschrieben werden, wobei das Notariatsbüro Widmer Ihnen einen vollständigen Entwurf vorbereiten kann.

  • Patientenverfügung

    • Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welchen medizinischen Massnahmen im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Sie zustimmen bzw. ablehnen. Sie können mittels Patientenverfügung ebenfalls eine Person bestimmen, die bei Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Namen entscheiden soll, welche medizinischen Massnahmen ergriffen werden sollen oder eben nicht.

    • Die Patientenverfügung bedarf der einfachen Schriftform und muss datiert sowie handschriftlich unterschrieben werden. Auf Wunsch wird Ihnen die Patientenverfügung gerne vorbereitet.